Apostille.
Apostille / seen for legalisation
Eine Apostille oder eine sogenannte «seen for legalisation» ist eine Form der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den internationalen Gebrauch. Übersetzungen für Behörden im Ausland benötigen also in der Regel eine Apostille. Der Prozess bei einer Übersetzung eines Dokuments ist mehrstufig:
- wordup übersetzt das Dokument
- der Notar beglaubigt das übersetzte Dokument
- die Staatskanzlei beglaubigt mittels Apostille die Unterschrift des Notars
Unter allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 gilt die Haager Apostille als Beglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person sowie – falls vorhanden – das Amtssiegel auf der Urkunde.
Soll ein schweizerisches Dokument in einem Staat verwendet werden, der nicht dem Haager Apostille-Abkommen angehört, stellt die Staatskanzlei anstelle einer Apostille eine alternative Beglaubigung aus, die sogenannte «seen for legalisation».
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