Beglaubigungen.
Ob für Behörden im In- und Ausland, für Institutionen oder Firmen – wir beglaubigen Ihre Dokumente in der verlangten Form.
Beglaubigungen
Behörden im In- und Ausland, Institutionen oder auch Arbeitgeber verlangen in der Regel beglaubigte Übersetzungen von Zivilstandsdokumenten wie zum Beispiel Pässen, Geburts- und Heiratsurkunden, aber auch von Diplomen, Handelsregisterauszügen, Verträgen und ähnlichem. Je nach Empfängerin sind unterschiedliche Stufen von Beglaubigungen möglich respektive notwendig; wir bieten dementsprechend folgende Varianten an (die üblichsten Beglaubigungen sind hervorgehoben):
- Agenturbestätigung – durch wordup
- Mitwirkungsblatt für das Zivilstandsamt – durch wordup
- Übersetzerbeglaubigung – Beglaubigung durch eine:n vereidigte:n Übersetzer:in
- Notarielle Beglaubigung – Beglaubigung durch eine:n Notar:in des Kantons Bern
- Apostille – Beglaubigung durch die Staatskanzlei des Kantons Bern (bedingt vorab notarielle Beglaubigung, s. o.)
- «seen for legalisation» (sog. einfache Beglaubigung für Länder ohne Apostille-Abkommen) – Beglaubigung durch die Staatskanzlei des Kantons Bern
- Überbeglaubigung durch die Bundeskanzlei und/oder die Botschaft des Ziellandes
Am besten erkundigen Sie sich bei der Empfängerin der Übersetzung, welche Art von Beglaubigung für Ihr Dokument nötig ist.
Wir bieten Ihnen von der Übersetzung bis zur höchsten Beglaubigungsstufe alles aus einer Hand. :in
