Mitwirkungsblatt.

Unsere beglaubigte Übersetzung für Zivilstandsämter.

Mitwirkungsblatt

Fremdsprachige Dokumente, die Sie beim lokalen Zivilstandsamt einreichen, sind zuerst in eine Landessprache, d. h. in Deutsch, Französisch oder Italienisch, oder aber in Englisch zu übersetzen. 

Dabei verlangen die Zivilstandsbehörden in der Regel ein Mitwirkungsblatt als Nachweis für eine qualifizierte Übersetzung. Dies ist eine Sonderform einer beglaubigten Übersetzung. Gerne stellen wir Ihnen im Rahmen der Übersetzung von Zivilstandsdokumenten diese Beglaubigung aus. 

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