Zivilstands[SHY]dokumente

Zivilstandsdokumente

Ausländische Zivilstandsdokumente müssen in einer Landessprache, d. h. in Deutsch, Französisch oder Italienisch, oder aber in Englisch beim Zivilstandsamt eingereicht werden, dies betrifft Dokumente wie: 

  • Geburtsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung / Personenstandsnachweis
  • Heimatsschein
  • Heiratsurkunde
  • Familienbüchlein
  • Tazkira (Geburts-, Identitäts- und Wohnsitznachweis) 
  • Scheidungsurkunde
  • Todesschein
  • u. a. 

Dabei verlangen die Zivilstandsämter in der Regel den Nachweis für eine qualifizierte Übersetzung, das sogenannte Mitwirkungsblatt

Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand. 

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